Elternmitwirkung
Das Volksschulgesetz räumt Schülerinnen, Schülern und Eltern gewisse Mitwirkungs- und Partizipationsrechte ein. Ziel der Mitwirkung ist ein starkes Dreieck «Schule – Eltern – Schülerinnen und Schüler», das bewusst an gemeinsamen Zielen und Interessen arbeitet.
Die Mitwirkungsrechte der Eltern können grundsätzlich auf zwei Ebenen stattfinden.
Individuelle Mitwirkung
Die individuelle Mitwirkung betrifft das Mitspracherecht der Eltern in Bezug auf Entscheide, die das eigene Kind betreffen. Dazu gehören insbesondere Entscheide zu speziellen Massnahmen (IF, Sonderschulung etc.), Promotionsentscheide etc. – Entscheide, welche in der Regel mit dem Instrument des Schulischen Standortgespäches SSG getroffen werden. Dagegen schliesst das Volksschulgesetz die Mitwirkung der Eltern bei Punkten wie Personalentscheiden, Unterrichtsgestaltung, Stundenplänen, methodisch-didaktischen Entscheiden oder Klassenzuteilungen explizit aus.
Gerne dürfen sich Eltern im Rahmen besonderer Schulanlässe aktiv beteiligen. Die Lehrpersonen schätzen ihre Mithilfe bei Schulreisen, Exkursionen oder Projekttagen.
Institutionelle Mitwirkung
Ferner verfügt auch Weisslingen über eine vom Kanton vorgeschriebene institutionelle Elternmitwirkung. Das Elternmitwirkungs-Reglement gewährleistet und regelt die allgemeine institutionelle Mitwirkung der Eltern.
Roland Denzler und Thomas Mazenauer sind die Elternvertreter der Elternmitwirkung. Sie verstehen sich einerseits als Bindeglied zwischen Eltern und Schule und anderseits als Organisatoren von Projekten, welche für die Schule einen echten Mehrwert schaffen. Sie sind neben der Unterstützung durch spezifische Fachpersonen auch auf die Mithilfe der Eltern angewiesen und danken allen bereits jetzt für ihr tatkräftiges Engagement.
Die Elternvertreter sind Teil der schulinternen Arbeitsgruppe Elternmitwirkung, welche aus diversen Vertretern der Schule besteht. Die Arbeitsgruppe stimmt sich mindestens einmal im Jahr ab und bespricht die Projekte für das nächste Schuljahr. Die Ideen für Projekte dürfen selbstverständlich von allen möglichen Seiten (Schule, Eltern, Dritte, etc.) an die Elternvertreter herangetragen werden.